Für manche Menschen mit einer körperlichen Behinderung ist diese Wohnform eine angemessene Herausforderung und eine konstruktive Alternative zur besonderen Wohnform.
Diese Art des Wohnens ermöglicht und erfordert ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit. So mietet der Betreffende selbst eine Wohnung an und beantragt die für den Einzelnen notwendigen Pflegedienste und hauswirtschaftlichen Hilfen.
Die entsprechende Unterstützung und Begleitung erhalten behinderte Menschen, indem sie einen Betreuungsvertrag mit dem Antoniushaus abschließen.
Art und Umfang der notwendigen Hilfen werden in einem gemeinsam erstellten Hilfeplan beschrieben und festgelegt.
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