Gefördert werden die Schüler:innen nicht nur durch das Schulpersonal. An der ganzheitlichen Förderung arbeiten auch die Mitarbeiter:innen der Fachdienste – Psychologischer Dienst, Sozialdienst, Medizinischer Dienst, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Freizeitpädagogik – sowie die Mitarbeiter:innen des dazugehörigen Internates mit.
Großen Wert legen wir auf Unterstützte Kommunikation, um Schüler:innen, die nicht mit ihrer Stimme sprechen können, mehrere Möglichkeiten anzubieten, sich anderen mitzuteilen.
Im Internat der Förderschule auf dem Gelände können die Schüler:innen in Wohngruppen zusammen wohnen.
Unsere Schulhymne
Förderschule für Menschen mit einer körperlichen oder Mehrfachbehinderung
Aufnahmevoraussetzung
Aufgenommen werden Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule mit dem Förderschwerpunkt der körperlichen und motorischen Entwicklung.
Regeldauer
Die Schulpflicht dauert in Hessen neun bzw. zehn Jahre. Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können ihre Schulpflicht verlängern lassen, um ein erreichbares Ziel zu erlangen. Somit beträgt die durchschnittliche Verweildauer an der Schule elf bis zwölf Jahre.
Unterricht
Die Schule dauert von montags bis donnerstags von 08.25 Uhr bis 15.00 Uhr, und freitags von 8.25 Uhr bis 13.00 Uhr. Neben der täglichen Beförderung vom Wohnort (im Main-Taunus-Kreis und im Kreis Groß-Gerau) ist es auch möglich, im Internat der Peter-Josef-Briefs-Schule auf dem Campus zu wohnen.
Ihre Ansprechpersonen
Christina Rudersdorf-Wild
stellv. Schulleitung Peter-Josef-Briefs-Schule / Leitung üBFZ
Antoniushaus gGmbH
Burgeffstrasse 42
65239
Hochheim
06146 908 181
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