Aufgabe
Aufgabe des üBFZ ist die Beratung und Anleitung zur frühzeitigen Förderung von Schüler:innen, mit dem Ziel, den bestmöglichen Förderort zu bestimmen und den inklusiven Schulbesuch zu ermöglichen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung erfolgt auf Antrag.
Zuständigkeitsbezirk ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Grau und den Main-Taunus-Kreis.
Beratungangebot
- Zusammenhänge von körperlichen Beeinträchtigungen und Lernmöglichkeiten
- Individuelle Arbeitsplatzgestaltung
- Einrichten von Helferrunden
- Hilfsmittelversorgung
- Nachteilsausgleich
- Teilhabeassistenz
- Bauliche Veränderungen
- Erstellen von Förderplänen
- Lehr- und Lernmittelversorgung
- Austausch mit Therapeute:innen
- Schullaufbahnberatung
- Betriebspraktika
- Nachschulische Perspektiven
- Außerschulische Förderung
Für wen ist das üBFZ zuständig?
Das BFZ richtet sich an:
- Kinder und Jugendliche mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen
- Kinder und Jugendliche mit globalen Entwicklungsverzögerungen und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
Wege zur Beratung
Bei Wunsch nach Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre allgemeine Schule oder das zuständige regionale Beratungszentrum.
Ihr Anliegen wird an das üBFZ weitergeleitet. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne kontaktieren:
E-Mail: bfz@antoniushaus-hochheim.de
Telefon: 06146 908-317 oder 307 (Mi und Do)
Ihre Ansprechperson
Christina Rudersdorf-Wild
stellv. Schulleitung Peter-Josef-Briefs-Schule / Leitung üBFZ
Antoniushaus gGmbH
Burgeffstrasse 42
65239
Hochheim
06146 908 181
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